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Informationen über die Finanzdienstleistungen der Gut Gross & Partner AG

Dieser Text gilt sinngemäss für weibliche und eine Mehrzahl von Personen.

Die vorliegende Informationsbroschüre erfüllt die Informationspflichten gemäss dem Finanzdienstleistungsgesetz. Sie soll Ihnen einen Überblick über die Finanzdienstleistungen der GUT GROSS & PARTNER AG (nachfolgend «GGP» genannt) verschaffen und Ihnen mitteilen, wo Sie relevante zusätzliche Informationen finden können.

Die in dieser Broschüre enthaltenen Informationen beziehen sich unter anderem auf den Umgang mit nachrichtenlosen Vermögen, unsere angebotenen Finanzdienstleistungen und die damit verbundenen Risiken, die Thematik allfälliger Interessenkonflikte sowie die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens vor der Ombudsstelle.

Die Informationen in der vorliegenden Broschüre können sich von Zeit zu Zeit ändern. Die aktuellste Version der vorliegenden Informationsbroschüre finden Sie auf unserer Webseite unter www.ggpartner.ch oder Sie können diese an unserer Geschäftsadresse physisch beziehen.

Über die Kosten und Gebühren der angebotenen Finanzdienstleistungen informieren wir Sie bei Vertragsabschluss mit dem jeweiligen Anhang zum Vermögensverwaltungsvertrag sowie mit dem Merkblatt «Unser Gebührenmodell».

Informationen über die allgemein mit den Finanzinstrumenten verbunden Risiken entnehmen Sie bitte der beigelegten Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung. Die Broschüre ist im Internet abrufbar unter Risiken_im_Handel_mit_Finanzinstrumenten_7.2023_DE.pdf.

Die vorliegende Broschüre erfüllt die Informationspflichten gemäss dem Finanzdienstleistungsgesetz und soll Ihnen einen Überblick über die Finanzdienstleistungen des Vermögensverwalters verschaffen. Sollten Sie weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne anlässlich eines persönlichen Gesprächs zur Verfügung.

1. Informationen über den Vermögensverwalter

1.1 Name und Adresse

Name: GUT GROSS & PARTNER AG
Adresse: Balz-Zimmermann-Strasse 7
PLZ / Ort: 8302 Kloten
Telefon: +41 44 871 11 11
Telefax: +41 22 871 11 12
E-Mail:
Internetseite: www.ggpartner.ch
Unternehmensidentifikations-Nr.: CHE-102.237.393

1.2 Tätigkeitsfeld

GGP hat Sitz in Kloten und bietet Vermögensverwaltungsdienstleistungen für Privatkunden mit Wohnsitz in der Schweiz an.

1.3 Kundenkategorien

Der Gesetzgeber schreibt Finanzdienstleistern vor, ihre Kunden in die Kategorien «Privatkunden», «Professionelle Kunden» und «Institutionelle Kunden» zu segmentieren. Das Kundensegment bestimmt unter anderem den Umfang des anzuwendenden Anlegerschutzniveaus. Privatkunden geniessen dabei das höchste Schutzniveau. Bei den anderen beiden Kategorien wird von einem grösseren Kenntnis- und Erfahrungsstand in Bezug auf Finanzgeschäfte und Finanzdienstleistungen ausgegangen, weshalb sie ein niedrigeres Schutzniveau geniessen. GGP verzichtet auf die Kundensegmentierung und klassifiziert alle ihre Kunden standardgemäss als «Privatkunden».

1.4 Aufsichtsstatus und zuständige Behörde sowie Aufsichtsorganisation

GGP qualifiziert als Vermögensverwalterin im Sinne des Finanzinstitutsgesetz (FINIG). Seit dem 27. November 2023 verfügt GGP daher über eine Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern und untersteht deren prudenziellen Aufsicht.

Die laufende Aufsicht wird durch die Aufsichtsorganisation OSFIN, Aufsichtsorganisation Finanzdienstleister, Florastrasse 44, 8008 Zürich wahrgenommen.

1.5 Berufsgeheimnis

GGP untersteht dem Berufsgeheimnis gemäss dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG).

2. Kontakt- und nachrichtenlose Vermögen

Es kommt vor, dass Kontakte zu Kunden abbrechen und die Vermögenswerte in der Folge nachrichtenlos werden. Solche Vermögenswerte können bei den Kunden bzw. ihren Erben endgültig in Vergessenheit geraten. Um einen Kontaktabbruch bzw. eine Nachrichtenlosigkeit zu vermeiden, gilt Folgendes:

  • Adress- und Namensänderungen: Gemäss dem anwendbaren Vermögensverwaltungsvertrag ist der Kunde verpflichtet, GGP alle für die Korrespondenz wesentlichen Tatsachen, wie die Änderungen des Namens, der Anschrift oder des Wohnsitzes, unverzüglich mitzuteilen.

  • Spezielle Weisungen: Bei längeren Abwesenheiten bittet GGP um vorgängige Orientierung sowie um Angabe einer allfälligen Umleitung der Korrespondenz an eine Drittadresse oder einer Zurückhaltung der Korrespondenz sowie um Mitteilung von Kontaktangaben für dringende Fälle.
  • Erteilung von Vollmachten: GGP empfiehlt, ihr eine bevollmächtigte Person anzugeben, an welche sich GGP im Fall eines Kontaktabbruchs wenden kann.

  • Orientierung von Vertrauenspersonen und letztwillige Verfügung: Eine weitere Möglichkeit zur Vermeidung eines Kontaktabbruchs bzw. einer Nachrichtenlosigkeit besteht darin, dass der Kunde eine Vertrauensperson beizieht, welche über die Beziehung mit GGP orientiert ist. Allerdings darf GGP einer solchen Vertrauensperson nur Auskunft erteilen, wenn die Vertrauensperson diesbezüglich schriftlich bevollmächtigt ist. Die betroffenen Vermögenswerte können zudem auch von einer letztwilligen Verfügung erfasst sein.

Weitere Informationen können auch der Broschüre «Nachrichtenlose Vermögen» der Schweizerischen Bankiervereinigung entnommen werden. Die Broschüre ist im Internet abrufbar unter SBVg_Kundeninformation_Nachrichtenlose_Vermögenswerte_12.2023_DE.pdf.

Bei weiteren Fragen zu kontakt- und nachrichtenlosen Vermögen steht GGP gerne zur Verfügung.

3. Informationen über die von GGP angebotene Finanzdienstleistung (Vermögensverwaltung) und angebotenen Finanzinstrumente

3.1 Art, Wesensmerkmale und Funktionsweise der Finanzdienstleistung

GGP erbringt Finanzdienstleistungen in Form der Vermögensverwaltung. Dafür verwaltet GGP das Vermögen des Kunden, welches dieser bei einer Depotbank oder einem Wertpapierhaus hinterlegt, im eigenen Namen sowie auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

GGP führt Transaktionen nach eigenem, freiem Ermessen und ohne Rücksprache mit dem Kunden durch. GGP stellt sicher, dass die ausgeführten Transaktionen der vereinbarten Anlagestrategie und allfälligen Anlagebeschränkungen entsprechen. Zu diesem Zweck erkundigt sich der Vermögensverwalter vorgängig über die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele sowie über die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden in Bezug auf die Vermögensverwaltung als Finanzdienstleistung (Eignungsprüfung).

3.2 Rechte und Pflichten

Bei der Vermögensverwaltung hat der Kunde das Recht auf Verwaltung der Vermögenswerte in seinem Portfolio. Dabei wählt GGP die in das Portfolio aufzunehmenden Anlagen im Rahmen des berücksichtigten Marktangebots mit gehöriger Sorgfalt aus. GGP überwacht das von ihr verwaltete Vermögen regelmässig und stellt sicher, dass die Anlagen mit der vereinbarten Anlagestrategie übereinstimmen und für den Kunden geeignet sind.

Der Vermögensverwalter informiert den Kunden regelmässig über die vereinbarte und erbrachte Vermögensverwaltung.

3.3 Risiken

Bei der Vermögensverwaltung entstehen grundsätzlich folgende allgemeine Risiken, welche in der Risikosphäre des Kunden liegen und somit der Kunde trägt:

  • Risiko der gewählten Anlagestrategie: Aus der vom Kunden gewählten und mit GGP vereinbarten Anlagestrategie können sich unterschiedliche Risiken ergeben, welche nachfolgend aufgeführt werden. Eine Darstellung dieser Risiken und eine entsprechende Risikoaufklärung erfolgen jeweils vor der Vereinbarung der konkreten Anlagestrategie.

  • Substanzerhaltungsrisiko: Das Substanzerhaltungsrisiko beschreibt das Risiko, wonach die Finanzinstrumente im Portfolio an Wert verlieren können. Dieses Risiko kann je nach Finanzinstrument unterschiedlich sein. Für die Risiken der einzelnen Finanzinstrumente wird auf die bereits erwähnte Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung verwiesen sowie auf nachfolgenden Abschnitt.

  • Diversifikation, Klumpen- und Konzentrationsrisiko: Werden in der Kapitalanlage Investitionen in viele verschiedene Finanzinstrumente getätigt, spricht man von Diversifikation oder Streuung der Kursänderungsrisiken (Marktrisiken). Weil sich in der Regel nicht alle Preise dieser Finanzinstrumente gleichzeitig und in die gleiche Richtung verändern, vermindert sich durch diese Diversifikation das Kursänderungsrisiko (Volatilität) des Gesamtportfolios. Wird jedoch nur in wenige Finanzinstrumente oder im Extremfall nur in ein Finanzinstrument investiert, so entfällt dieser Diversifikationseffekt. Man spricht dann von Klumpen- oder Konzentrationsrisiken, weil der Wert des Vermögens von wenigen Basiswerten abhängt.

    Es wird explizit darauf hingewiesen, dass im Rahmen der spekulativen Anlagestrategie keine (im Vergleich zu anderen Anlagestrategien) marktübliche Risikodiversifikation in Bezug auf Einzeltitel stattfindet. Des Weiteren besteht ein Klumpenrisiko betreffend Branchen, Ländern (USA) und Währung (USD).

  • Informationsrisiko seitens des Vermögensverwalters bzw. das Risiko, dass der Vermögensverwalter über zu wenig Informationen verfügt, um einen fundierten Anlageentscheid treffen zu können: Bei der Vermögensverwaltung berücksichtigt der Vermögensverwalter die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele des Kunden. Sollte der Kunde dem Vermögensverwalter unzureichende oder unzutreffende Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen und/oder Anlagezielen machen, besteht das Risiko, dass der Vermögensverwalter keine für den Kunden geeigneten Anlageentscheide treffen kann.

Mit Blick auf die dem Kunden im Rahmen der Vermögensverwaltung zur Verfügung stehenden Finanzinstrumente Aktien (Beteiligungspapiere) und Optionen (vgl. Ziff. 3.4 unten) bestehen des Weiteren folgende spezifische Risiken, welche ebenfalls in der Risikosphäre des Kunden liegen und somit der Kunde trägt:

  • Risiken bei Beteiligungspapieren: Beteiligungspapiere unterliegen einem Kursschwankungsrisiko, das von unterschiedlichen Faktoren abhängt, zum Beispiel der wirtschaftlichen Verfassung der betreffenden Gesellschaft, der allgemeinen Wirtschaftslage oder des Zinsniveaus. Auf Beteiligungspapieren wird kein Zins entrichtet, sondern typischerweise eine Gewinnbeteiligung ausbezahlt, zum Beispiel in Form einer Dividende. Diese wird durch die betreffende Gesellschaft bestimmt und ist normalerweise abhängig vom Geschäftsgang. Sie kann aber auch ausbleiben. Beteiligungspapiere bergen zudem ein Emittentenrisiko (Risiko, dass der Emittent des Finanzinstruments zahlungsunfähig wird), was beim Konkurs des Emittenten zum Totalausfall führen kann. Beteiligungspapiere werden bei Insolvenz des Emittenten erst nach Begleichung aller anderen Forderungen, die an die Gesellschaft gestellt werden, berücksichtigt.

  • Risiken bei Optionsgeschäften: Je nach Ausgestaltung der Optionen unterscheiden sich auch die Risiken für den Anleger. Eine Call-Option ist «im Geld», wenn der aktuelle Basiswert über dem Ausübungspreis liegt. Der Wert einer Call-Option vermindert sich im Allgemeinen, wenn der Kurs des Basiswerts sinkt. Eine Put-Option liegt «im Geld», wenn der aktuelle Basiswert unter dem Ausübungspreis liegt. Der Wert einer Put-Option vermindert sich im Allgemeinen, wenn der Kurs des Basiswerts steigt. Je weniger eine Option «im Geld» liegt, desto grösser ist grundsätzlich die Wertverminderung. In einem solchen Fall steigt in der Regel die Wertverminderung kurz vor dem Ende der Restlaufzeit markant an. Der Wert der Call-Option kann auch bei unverändertem oder steigendem Kurs des Basiswerts abnehmen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Zeitwert der Option (Chance der Option, ins Geld zu kommen) abnimmt, sich das Angebot und die Nachfrage ungünstig entwickeln oder wenn der Effekt der Volatilitätsveränderung stärker ist als derjenige der Kursveränderung. Zu beachten ist, dass die Option an Wert verlieren oder gegen Ende der Laufzeit sogar vollständig wertlos sein kann. Aus Sicht des Käufers bedeutet dies einen Verlust in der Höhe der Prämie, die für die Option bezahlt wurde. Aus Sicht des Verkäufers ist das Verlustrisiko einer Call-Option sogar unbegrenzt.

Ferner entstehen bei der Vermögensverwaltung Risiken, welche in der Risikosphäre des Vermögensverwalters liegen und für welche der Vermögensverwalter gegenüber dem Kunden haftet. GGP hat geeignete Massnahmen getroffen, um diesen Risiken zu begegnen, insbesondere indem sie bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen den Grundsatz von Treu und Glauben und das Prinzip der Gleichbehandlung beachtet. Ferner versucht der Vermögensverwalter die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen zu gewährleisten.

3.4 Berücksichtigtes Marktangebot

Das bei der Auswahl von Finanzinstrumenten berücksichtigte Marktangebot erfasst nur fremde Finanzinstrumente. Im Rahmen der Vermögensverwaltung stehen dem Kunden folgende Finanzinstrumente zur Verfügung:

  • Aktien, welche bevorzugterweise in den Vereinigten Staaten an der New York Stock Exchange (NYSE) oder National Association of Securities Dealers Automated Quotations (NASDAQ) kotiert sind sowie
  • Derivate, in Form von Optionskontrakten auf Aktien, Aktienindizes / ETFs.

4. Kosten

GGP informiert ihre Kunden transparent über die laufenden und einmaligen Kosten und Gebühren der von ihr angebotenen Finanzdienstleistung.

Die Informationen zu den Kosten und Gebühren erfolgen vor dem Vertragsschluss mit dem jeweiligen Anhang zum Vermögensverwaltungsvertrag sowie mit dem Merkblatt «Unser Gebührenmodell».

5. Interessenkonflikte

Interessenkonflikte können entstehen, wenn der Vermögensverwalter:

  • zulasten von Kunden für sich einen finanziellen Vorteil erzielen oder einen finanziellen Verlust vermeiden kann;
     
  • am Ergebnis einer für Kunden erbrachten Finanzdienstleistung ein Interesse hat, das demjenigen der Kunden widerspricht;
     
  • bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen einen finanziellen oder sonstigen Anreiz hat, die Interessen von bestimmten Kunden über die Interessen anderer Kunden zu stellen; oder
     
  • von einem Dritten in Bezug auf eine für den Kunden erbrachte Finanzdienstleistung einen Anreiz in Form von finanziellen oder nichtfinanziellen Vorteilen oder Dienstleistungen entgegennimmt.

GGP ist bestrebt, Interessenkonflikte zu erkennen, zu mindern und zu vermeiden. Dabei werden fol-gende Grundsätze angewendet:

  • Interessenkonflikte bzw. Arten von Tätigkeiten, die das Risiko eines Interessenkonflikts ber-gen, werden frühzeitig identifiziert und durch geeignete Massnahmen vermieden;
  • bei erfolgten Interessenkonflikten werden geeignete Massnahmen und Verfahren zur Bewälti-gung von Konflikten angewendet.

Zu den geeigneten Massnahmen gehören insbesondere organisatorische Vorkehrungen oder eine transparente Kundenkommunikation.

Aufgrund der Tatsache, dass der Vermögensverwalter seine Finanzdienstleistungen einzig unter Beizug der AMT Futures Ltd als Depotbank bzw. Wertpapierhaus erbringt, kann eine Benachteiligung von Kundeninteressen nicht ausgeschlossen werden. So findet durch den Vermögensverwalter namentlich keine Selektion der Depotbank bzw. Wertpapierhaus unter vergleichender Berücksichtigung mehrerer hierfür möglicherweise geeigneter Institute statt.

Hingegen bestehen im Zusammenhang mit der angebotenen Finanzdienstleistung des Vermögensverwalters keine wirtschaftlichen Bindungen an Dritte.

6. Outsourcing/Auslagerung

GGP hat die folgenden wesentlichen operativen Aufgaben an Dritte ausgelagert:

Buchhaltungs-, Risiko- und Compliance- sowie IT-Dienstleistungen.

Die Anbieter dieser Dienste sind durch schriftliche Verträge mit GGP gebunden. Sie garantieren eine hohe Qualität der erbrachten Dienstleistungen und Diskretion. GGP bleibt für die ausgelagerten Aufgaben verantwortlich.

7. Allgemeiner Datenschutzhinweis

Die Datenschutzerklärung der GGP kann auf ihrer Webseite unter www.ggpartner.ch in der jeweils gültigen Fassung eingesehen werden.

5. Ombudsstelle

Die Zufriedenheit des Kunden ist GGP ein Anliegen. Sollte GGP einen Rechtsanspruch des Kunden zurückgewiesen haben, kann der Kunde ein Vermittlungsverfahren durch die Ombudsstelle FINOS einleiten. Diesfalls wenden Sie sich bitte an:

Name: Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS)
Adresse: Talstrasse 20 (1. Stockwerk)
PLZ / Ort: 8001 Zürich
Telefon: +41 44 552 08 00
E-Mail:
Internetseite: www.finos.ch