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Informationen über die Finanzdienstleistungen der Gut Gross & Partner AG

Dieser Text gilt sinngemäss für weibliche und eine Mehrzahl von Personen.

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Die vorliegende Informationsbroschüre erfüllt die Informationspflichten gemäss dem Finanzdienstleis-tungsgesetz. Sie soll Ihnen einen Überblick über die Finanzdienstleistungen der GUT GROSS & PARTNER AG (nachfolgend «GGP» genannt) verschaffen und Ihnen mitteilen, wo Sie relevante zusätzliche Informationen finden können.

Die in dieser Broschüre enthaltenen Informationen beziehen sich unter anderem auf den Umgang mit nachrichtenlosen Vermögen, unsere angebotenen Finanzdienstleistungen und die damit verbundenen Risiken, die Thematik allfälliger Interessenkonflikte sowie die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens vor der Ombudsstelle.

 

Die Informationen in der vorliegenden Broschüre können sich von Zeit zu Zeit ändern. Die aktuellste Version der vorliegenden Informationsbroschüre finden Sie auf unserer Webseite unter www.ggpartner.ch oder Sie können diese an unserer Geschäftsadresse physisch beziehen.

Über die Kosten und Gebühren der angebotenen Finanzdienstleistungen informieren wir Sie bei Ver-tragsabschluss mit dem jeweiligen Anhang zum Vermögensverwaltungsvertrag sowie mit dem Merkblatt «Unser Gebührenmodell».

Informationen über die allgemein mit Finanzinstrumenten verbunden Risiken entnehmen Sie bitte der beigelegten Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankierver-einigung. Diese Broschüre ist unter folgendem Link im Internet in der jeweils gültigen Fassung abrufbar:

Risiken_im_Handel_mit_Finanzinstrumenten_7.2023_DE.pdf.

Sollten Sie weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne anlässlich eines persönlichen Ge-sprächs zur Verfügung.

GUT GROSS & PARTNER

1. Informationen über den Vermögensverwalter

1.1 Name und Adresse

Name: GUT GROSS & PARTNER AG
Adresse: Balz-Zimmermann-Strasse 7
PLZ / Ort: 8302 Kloten
Telefon: +41 44 871 11 11
Telefax: +41 22 871 11 12
E-Mail:
Internetseite: www.ggpartner.ch
Unternehmensidentifikations-Nr.: CHE-102.237.393

1.2 Tätigkeitsfeld

GGP hat Sitz in Kloten und bietet Vermögensverwaltungsdienstleistungen für Privatkunden mit Wohnsitz in der Schweiz an.

1.3 Kundenkategorien

Der Gesetzgeber schreibt Finanzdienstleistern vor, ihre Kunden in die Kategorien «Privatkunden», «Professionelle Kunden» und «Institutionelle Kunden» zu segmentieren. Das Kundensegment bestimmt unter anderem den Umfang des anzuwendenden Anlegerschutzniveaus. Privatkunden geniessen dabei das höchste Schutzniveau. Bei den anderen beiden Kategorien wird von einem grösseren Kenntnis- und Erfahrungsstand in Bezug auf Finanzgeschäfte und Finanzdienstleistungen ausgegangen, weshalb sie ein niedrigeres Schutzniveau geniessen. GGP verzichtet auf die Kundensegmentierung und klassifiziert alle ihre Kunden standardgemäss als «Privatkunden».

1.4 Aufsichtsstatus und zuständige Behörde sowie Aufsichtsorganisation

GGP qualifiziert als Vermögensverwalterin im Sinne des Finanzinstitutsgesetz (FINIG). Seit dem 27. November 2023 verfügt GGP daher über eine Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern und untersteht deren prudenziellen Aufsicht.

Die laufende Aufsicht wird durch die Aufsichtsorganisation OSFIN, Aufsichtsorganisation Finanzdienstleister, Florastrasse 44, 8008 Zürich wahrgenommen.

1.5 Berufsgeheimnis

GGP untersteht dem Berufsgeheimnis gemäss dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG).

2. Kontakt- und nachrichtenlose Vermögen

Es kommt vor, dass Kontakte zu Kunden abbrechen und die Vermögenswerte in der Folge nachrichten-los werden. Solche Vermögenswerte können bei den Kunden bzw. ihren Erben endgültig in Vergessen-heit geraten. Um einen Kontaktabbruch bzw. eine Nachrichtenlosigkeit zu vermeiden, gilt Folgendes:

  • Adress- und Namensänderungen: Gemäss dem anwendbaren Vermögensverwaltungsver-trag ist der Kunde verpflichtet, GGP alle für die Korrespondenz wesentlichen Tatsachen, wie die Änderungen des Namens, der Anschrift oder des Wohnsitzes, unverzüglich mitzuteilen.

  • Spezielle Weisungen: Bei längeren Abwesenheiten bittet GGP um vorgängige Orientierung sowie um Angabe einer allfälligen Umleitung der Korrespondenz an eine Drittadresse oder einer Zurückhaltung der Korrespondenz sowie um Mitteilung von Kontaktangaben für dringende Fälle.
     
  • Erteilung von Vollmachten: GGP empfiehlt, ihr eine bevollmächtigte Person anzugeben, an welche sich GGP im Fall eines Kontaktabbruchs wenden kann.
     
  • Orientierung von Vertrauenspersonen und letztwillige Verfügung: Eine weitere Möglichkeit zur Vermeidung eines Kontaktabbruchs bzw. einer Nachrichtenlosigkeit besteht darin, dass der Kunde eine Vertrauensperson beizieht, welche über die Beziehung mit GGP orientiert ist. Allerdings darf GGP einer solchen Vertrauensperson nur Auskunft erteilen, wenn die Vertrauens-person diesbezüglich schriftlich bevollmächtigt ist. Die betroffenen Vermögenswerte können zu-dem auch von einer letztwilligen Verfügung erfasst sein.

Weitere Informationen können auch der Broschüre «Nachrichtenlose Vermögen» der Schweizerischen Bankiervereinigung entnommen werden. Die Broschüre ist unter folgendem Link im Internet in der je-weils gültigen Fassung abrufbar:

SBVg_Kundeninformation_Nachrichtenlose_Vermögenswerte_12.2023_DE.pdf.

Bei weiteren Fragen zu kontakt- und nachrichtenlosen Vermögen steht GGP gerne zur Verfügung.

3. Informationen über die von GGP angebotene Finanzdienstleistung (Vermögensverwal-tung) und angebotenen Finanzinstrumente

3.1 Art, Wesensmerkmale und Funktionsweise der Finanzdienstleistung

GGP erbringt Finanzdienstleistungen in Form der Vermögensverwaltung. Dafür verwaltet GGP das Ver-mögen des Kunden, welches dieser bei einer Depotbank oder einem Wertpapierhaus hinterlegt, im ei-genen Namen sowie auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

GGP führt Transaktionen nach eigenem, freiem Ermessen und ohne Rücksprache mit dem Kunden durch. GGP stellt sicher, dass die ausgeführten Transaktionen der vereinbarten Anlagestrategie und allfälligen Anlagebeschränkungen entsprechen. Zu diesem Zweck erkundigt sich der Vermögensver-walter vorgängig über die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele sowie über die Kenntnisse und Er-fahrungen des Kunden in Bezug auf die Vermögensverwaltung als Finanzdienstleistung (Eignungsprü-fung).

3.2 Rechte und Pflichten

Bei der Vermögensverwaltung hat der Kunde das Recht auf Verwaltung der Vermögenswerte in seinem Portfolio. Dabei wählt GGP die in das Portfolio aufzunehmenden Anlagen im Rahmen des berücksich-tigten Marktangebots mit gehöriger Sorgfalt aus. GGP überwacht das von ihr verwaltete Vermögen re-gelmässig und stellt sicher, dass die Anlagen mit der vereinbarten Anlagestrategie übereinstimmen und für den Kunden geeignet sind.

Der Vermögensverwalter informiert den Kunden regelmässig über die vereinbarte und erbrachte Ver-mögensverwaltung.

3.3 Risiken

Bei der Vermögensverwaltung entstehen grundsätzlich folgende allgemeine Risiken, welche in der Ri-sikosphäre des Kunden liegen und somit der Kunde trägt:

  • Risiko der gewählten Anlagestrategie: Aus der vom Kunden gewählten und mit GGP verein-barten Anlagestrategie können sich unterschiedliche Risiken ergeben, welche nachfolgend auf-geführt werden. Eine Darstellung dieser Risiken und eine entsprechende Risikoaufklärung er-folgen jeweils vor der Vereinbarung der konkreten Anlagestrategie.
  • Substanzerhaltungsrisiko: Das Substanzerhaltungsrisiko beschreibt das Risiko, wonach die Finanzinstrumente im Portfolio an Wert verlieren können. Dieses Risiko kann je nach Finanzinstrument unterschiedlich sein. Für die Risiken der einzelnen Finanzinstrumente wird auf die bereits erwähnte Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung verwiesen sowie auf nachfolgenden Abschnitt.

  • Diversifikation, Klumpen- und Konzentrationsrisiko: Werden in der Kapitalanlage Investiti-onen in viele verschiedene Finanzinstrumente getätigt, spricht man von Diversifikation oder Streuung der Kursänderungsrisiken (Marktrisiken). Weil sich in der Regel nicht alle Preise die-ser Finanzinstrumente gleichzeitig und in die gleiche Richtung verändern, vermindert sich durch diese Diversifikation das Kursänderungsrisiko (Volatilität) des Gesamtportfolios. Wird jedoch nur in wenige Finanzinstrumente oder im Extremfall nur in ein Finanzinstrument investiert, so entfällt dieser Diversifikationseffekt. Man spricht dann von Klumpen- oder Konzentrationsrisi-ken, weil der Wert des Vermögens von wenigen Basiswerten abhängt.
  • Es wird explizit darauf hingewiesen, dass im Rahmen der spekulativen Anlagestrategie keine (im Vergleich zu anderen Anlagestrategien) marktübliche Risikodiversifikation in Bezug auf Ein-zeltitel stattfindet. Des Weiteren besteht ein Klumpenrisiko betreffend Branchen, Ländern (USA) und Währung (USD).

  • Informationsrisiko seitens des Vermögensverwalters bzw. das Risiko, dass der Vermö-gensverwalter über zu wenig Informationen verfügt, um einen fundierten Anlageentscheid tref-fen zu können: Bei der Vermögensverwaltung berücksichtigt der Vermögensverwalter die finan-ziellen Verhältnisse und Anlageziele des Kunden. Sollte der Kunde dem Vermögensverwalter unzureichende oder unzutreffende Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen und/oder An-lagezielen machen, besteht das Risiko, dass der Vermögensverwalter keine für den Kunden geeigneten Anlageentscheide treffen kann.
     
  • Risiken bei Beteiligungspapieren: Beteiligungspapiere unterliegen einem Kursschwankungs-risiko, das von unterschiedlichen Faktoren abhängt, zum Beispiel der wirtschaftlichen Verfas-sung der betreffenden Gesellschaft, der allgemeinen Wirtschaftslage oder des Zinsniveaus. Auf Beteiligungspapieren wird kein Zins entrichtet, sondern typischerweise eine Gewinnbeteiligung ausbezahlt, zum Beispiel in Form einer Dividende. Diese wird durch die betreffende Gesell-schaft bestimmt und ist normalerweise abhängig vom Geschäftsgang. Sie kann aber auch aus-bleiben. Beteiligungspapiere bergen zudem ein Emittentenrisiko (Risiko, dass der Emittent des Finanzinstruments zahlungsunfähig wird), was beim Konkurs des Emittenten zum Totalausfall führen kann. Beteiligungspapiere werden bei Insolvenz des Emittenten erst nach Begleichung aller anderen Forderungen, die an die Gesellschaft gestellt werden, berücksichtigt.
     
  • Risiken bei Optionsgeschäften: Je nach Ausgestaltung der Optionen unterscheiden sich auch die Risiken für den Anleger. Eine Call-Option ist «im Geld», wenn der aktuelle Basiswert über dem Ausübungspreis liegt. Der Wert einer Call-Option vermindert sich im Allgemeinen, wenn der Kurs des Basiswerts sinkt. Eine Put-Option liegt «im Geld», wenn der aktuelle Basis-wert unter dem Ausübungspreis liegt. Der Wert einer Put-Option vermindert sich im Allgemei-nen, wenn der Kurs des Basiswerts steigt. Je weniger eine Option «im Geld» liegt, desto grösser ist grundsätzlich die Wertverminderung. In einem solchen Fall steigt in der Regel die Wertver-minderung kurz vor dem Ende der Restlaufzeit markant an. Der Wert der Call-Option kann auch bei unverändertem oder steigendem Kurs des Basiswerts abnehmen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Zeitwert der Option (Chance der Option, ins Geld zu kommen) abnimmt, sich das Angebot und die Nachfrage ungünstig entwickeln oder wenn der Effekt der Volatilitätsverände-rung stärker ist als derjenige der Kursveränderung. Zu beachten ist, dass die Option an Wert verlieren oder gegen Ende der Laufzeit sogar vollständig wertlos sein kann. Aus Sicht des Käu-fers bedeutet dies einen Verlust in der Höhe der Prämie, die für die Option bezahlt wurde. Aus Sicht des Verkäufers ist das Verlustrisiko einer Call-Option sogar unbegrenzt.
  • Ferner entstehen bei der Vermögensverwaltung Risiken, welche in der Risikosphäre des Vermögens-verwalters liegen und für welche der Vermögensverwalter gegenüber dem Kunden haftet. GGP hat ge-eignete Massnahmen getroffen, um diesen Risiken zu begegnen, insbesondere indem sie bei der Be-arbeitung von Kundenaufträgen den Grundsatz von Treu und Glauben und das Prinzip der Gleichbe-handlung beachtet. Ferner versucht der Vermögensverwalter die bestmögliche Ausführung von Kun-denaufträgen zu gewährleisten.

    3.4 Berücksichtigtes Marktangebot

    Das bei der Auswahl von Finanzinstrumenten berücksichtigte Marktangebot erfasst nur fremde Finan-zinstrumente. Im Rahmen der Vermögensverwaltung stehen dem Kunden folgende Finanzinstrumente zur Verfügung:

  • Aktien, welche bevorzugterweise in den Vereinigten Staaten an der New York Stock Exchange (NYSE) oder National Association of Securities Dealers Automated Quotations (NASDAQ) ko-tiert sind sowie
  • Derivate, in Form von Optionskontrakten auf Aktien, Aktienindizes / ETFs

4. Kosten

GGP informiert ihre Kunden transparent über die laufenden und einmaligen Kosten und Gebühren der von ihr angebotenen Finanzdienstleistung.

Die Informationen zu den Kosten und Gebühren erfolgen vor dem Vertragsschluss mit dem jeweiligen Anhang zum Vermögensverwaltungsvertrag sowie mit dem Merkblatt «Unser Gebührenmodell».

5. Interessenkonflikte

Interessenkonflikte können entstehen, wenn der Vermögensverwalter:

  • zulasten von Kunden für sich einen finanziellen Vorteil erzielen oder einen finanziellen Verlust vermeiden kann;
  • am Ergebnis einer für Kunden erbrachten Finanzdienstleistung ein Interesse hat, das demjeni-gen der Kunden widerspricht;
  • bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen einen finanziellen oder sonstigen Anreiz hat, die Interessen von bestimmten Kunden über die Interessen anderer Kunden zu stellen; oder
  • von einem Dritten in Bezug auf eine für den Kunden erbrachte Finanzdienstleistung einen An-reiz in Form von finanziellen oder nichtfinanziellen Vorteilen oder Dienstleistungen entgegen-nimmt.

 

GGP ist bestrebt, Interessenkonflikte zu erkennen, zu mindern und zu vermeiden. Dabei werden fol-gende Grundsätze angewendet:

  • Interessenkonflikte bzw. Arten von Tätigkeiten, die das Risiko eines Interessenkonflikts ber-gen, werden frühzeitig identifiziert und durch geeignete Massnahmen vermieden;
  • bei erfolgten Interessenkonflikten werden geeignete Massnahmen und Verfahren zur Bewälti-gung von Konflikten angewendet.

 

Zu den geeigneten Massnahmen gehören insbesondere organisatorische Vorkehrungen oder eine transparente Kundenkommunikation.

Aufgrund der Tatsache, dass der Vermögensverwalter seine Finanzdienstleistungen einzig unter Beizug der AMT Futures Ltd als Depotbank bzw. Wertpapierhaus erbringt, kann eine Benachteiligung von Kun-deninteressen nicht ausgeschlossen werden. So findet durch den Vermögensverwalter namentlich keine Selektion der Depotbank bzw. Wertpapierhaus unter vergleichender Berücksichtigung mehrerer hierfür möglicherweise geeigneter Institute statt.

Hingegen bestehen im Zusammenhang mit der angebotenen Finanzdienstleistung des Vermögensver-walters keine wirtschaftlichen Bindungen an Dritte.

6. Outsourcing/Auslagerung

GGP hat die folgenden wesentlichen operativen Aufgaben an Dritte ausgelagert:

Buchhaltungs-, Risiko- und Compliance- sowie IT-Dienstleistungen.

Die Anbieter dieser Dienste sind durch schriftliche Verträge mit GGP gebunden. Sie garantieren eine hohe Qualität der erbrachten Dienstleistungen und Diskretion. GGP bleibt für die ausgelagerten Aufga-ben verantwortlich.

7. Allgemeiner Datenschutzhinweis

Die Datenschutzerklärung der GGP kann auf ihrer Webseite unter www.ggpartner.ch in der jeweils gültigen Fassung eingesehen werden.

5. Ombudsstelle

Die Zufriedenheit des Kunden ist GGP ein Anliegen. Sollte GGP einen Rechtsanspruch des Kunden zurückgewiesen haben, kann der Kunde ein Vermittlungsverfahren durch die Ombudsstelle FINOS einleiten. Diesfalls wenden Sie sich bitte an:

Name: Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS)
Adresse: Talstrasse 20 (1. Stockwerk)
PLZ / Ort: 8001 Zürich
Telefon: +41 44 552 08 00
E-Mail:
Internetseite: www.finos.ch