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Informationen über die Finanzdienstleistungen der Gut Gross & Partner AG

Dieser Text gilt sinngemäss für weibliche und eine Mehrzahl von Personen.

Mit dieser Informationsbroschüre informieren wir Sie über die GUT GROSS & PARTNER AG (nachfolgend «Vermögensverwalter» genannt), unsere Massnahmen zur Vermeidung von Kontaktabbruch beziehungsweise Nachrichtenlosigkeit, unsere angebotenen Finanzdienstleistungen und die damit verbundenen Risiken, die Thematik allfälliger Interessenkonflikte sowie die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens vor der Ombudsstelle. Die Informationen in der vorliegenden Broschüre können sich von Zeit zu Zeit ändern. Die aktuellste Version dieser Broschüre finden Sie auf unserer Internetseite unter www.ggpartner.ch oder Sie können diese an unserer Geschäftsadresse physisch beziehen.

Über die Kosten und Gebühren der angebotenen Finanzdienstleistungen informieren wir Sie mit dem jeweiligen Anhang zum Finanzdienstleistungsvertrag sowie mit dem Merkblatt «Unser Gebührenmodell».

Informationen über die allgemein mit den Finanzinstrumenten verbunden Risiken entnehmen Sie bitte der beigelegten Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung. Die Broschüre ist im Internet abrufbar unter Risiken_im_Handel_mit_Finanzinstrumenten_7.2023_DE.pdf.

Die vorliegende Broschüre erfüllt die Informationspflichten gemäss dem Finanzdienstleistungsgesetz und soll Ihnen einen Überblick über die Finanzdienstleistungen des Vermögensverwalters verschaffen. Sollten Sie weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne anlässlich eines persönlichen Gesprächs zur Verfügung.

1. Informationen über den Vermögensverwalter

1.1 Name und Adresse

Name: GUT GROSS & PARTNER AG
Adresse: Balz-Zimmermann-Strasse 7
PLZ / Ort: 8302 Kloten
Telefon: +41 44 871 11 11
Telefax: +41 22 871 11 12
E-Mail:
Internetseite: www.ggpartner.ch
Unternehmensidentifikations-Nr.: CHE-102.237.393

1.2 Tätigkeitsfeld

Der Vermögensverwalter hat Sitz in Kloten und bietet Vermögensverwaltung für Privatkunden mit Wohnsitz in der Schweiz an.

1.3 Kundenkategorien

Der Gesetzgeber schreibt Finanzdienstleistern vor, ihre Kunden in die Kategorien «Privatkunden», «Professionelle Kunden» und «Institutionelle Kunden» zu segmentieren. Privatkunden geniessen dabei das höchste Schutzniveau. Bei den anderen beiden Kategorien wird von einem höheren Kenntnis- und Erfahrungsstand in Anlagedingen ausgegangen. Der Vermögensverwalter verzichtet auf die Kundensegmentierung und behandelt alle seine Kunden als «Privatkunden».

1.4 Aufsichtsstatus und zuständige Behörde sowie Aufsichtsorganisation

GUT GROSS & PARTNER AG ist ein bewilligter Vermögensverwalter gemäss den geltenden Gesetzen und Vorschriften der Schweiz. GUT GROSS & PARTNER AG verfügt seit dem 27.11.2023 über eine Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA i.S.v. Art. 17 Abs. 1 FINIG und steht unter deren Aufsicht. Die laufende Aufsicht wird durch die Aufsichtsorganisation OSFIN Organisation de surveillance financière wahrgenommen.

1.5 Berufsgeheimnis

Der Vermögensverwalter untersteht dem Berufsgeheimnis gemäss dem Finanzinstitutsgesetz.

2. Nachrichtenlose Vermögen

Es kommt vor, dass Kontakte zu Kunden abbrechen und die Vermögenswerte in der Folge nachrichtenlos werden. Solche Vermögenswerte können bei den Kunden und ihren Erben endgültig in Vergessenheit geraten. Zur Vermeidung von Kontaktabbruch beziehungsweise Nachrichtenlosigkeit wird Folgendes empfohlen:

  • Adress- und Namensänderungen: Bitte um umgehende Mitteilung bei Wohnsitz-, Anschrift- oder Namenswechsel.
  • Spezielle Weisungen: Bitte um Orientierung über längere Abwesenheiten und über eine allfällige Umleitung der Korrespondenz an eine Drittadresse oder eine Zurückhaltung der Korrespondenz sowie über die Erreichbarkeit in dringenden Fällen während dieser Zeit.

  • Erteilung von Vollmachten: Es kann sich empfehlen, eine bevollmächtigte Person zu bezeichnen, an die der Vermögensverwalter im Falle eines Kontaktabbruchs herantreten kann.
  • Orientierung von Vertrauenspersonen und letztwillige Verfügung: Eine weitere Möglichkeit zur Vermeidung von Kontakt- und Nachrichtenlosigkeit besteht darin, dass eine Vertrauensperson über die Beziehung mit dem Vermögensverwalter orientiert wird. Allerdings darf der Vermögensverwalter einer solchen Vertrauensperson nur Auskunft erteilen, wenn sie hierzu schriftlich bevollmächtigt worden ist. Ferner können die betroffenen Vermögenswerte zum Beispiel in einer letztwilligen Verfügung erwähnt werden.

Der Vermögensverwalter steht für Fragen gerne zur Verfügung. Weitere Informationen können auch der Broschüre «Nachrichtenlose Vermögen» der Schweizerischen Bankiervereinigung entnommen werden. Die Broschüre ist im Internet abrufbar unter SBVg_Kundeninformation_Nachrichtenlose_Vermögenswerte_12.2023_DE.pdf.

3. Informationen über die vom Vermögensverwalter angebotene Finanzdienstleistung (Vermögensverwaltung)


3.1 Art, Wesensmerkmale und Funktionsweise der Finanzdienstleistung

Bei der Vermögensverwaltung verwaltet der Vermögensverwalter im Namen, auf Rechnung und Gefahr des Kunden Vermögen, welches der Kunde bei einer Depotbank hinterlegt hat. Der Vermögensverwalter führt Transaktionen nach eigenem, freiem Ermessen und ohne Rücksprache mit dem Kunden durch. Hierbei stellt der Vermögensverwalter sicher, dass die durch ihn ausgeführte Transaktion den finanziellen Verhältnissen und Anlagezielen des Kunden sowie der mit dem Kunden vereinbarten Anlagestrategie entsprechen und sorgt dafür, dass die Portfoliostrukturierung für den Kunden geeignet ist. Zu diesem Zweck erkundigt sich der Vermögensverwalter vorgängig über die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele sowie über die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden in Bezug auf die Vermögensverwaltung als Finanzdienstleistung (Eignungsprüfung).

3.2 Rechte und Pflichten

Bei der Vermögensverwaltung hat der Kunde das Recht auf Verwaltung der Vermögenswerte in seinem Portfolio. Dabei wählt der Vermögensverwalter die in das Portfolio aufzunehmenden Anlagen im Rahmen des berücksichtigten Marktangebots mit gehöriger Sorgfalt aus. Der Vermögensverwalter gewährleistet eine angemessene Risikoverteilung, soweit es die Anlagestrategie erlaubt. Er überwacht das von ihm verwaltete Vermögen regelmässig und stellt sicher, dass die Anlagen mit der vereinbarten Anlage strategie übereinstimmen und für den Kunden geeignet sind.

Der Vermögensverwalter informiert den Kunden regelmässig über die vereinbarte und erbrachte Vermögensverwaltung.

3.3 Risiken

Bei der Vermögensverwaltung entstehen grundsätzlich folgende allgemeine Risiken, welche in der Risikosphäre des Kunden liegen und somit der Kunde trägt:

  • Risiko der gewählten Anlagestrategie: Aus der vom Kunden gewählten und vereinbarten Anlagestrategie können sich unterschiedliche Risiken ergeben (vgl. nachfolgend). Der Kunde trägt diese Risiken vollumfänglich. Eine Darstellung der Risiken und eine entsprechende Risikoaufklärung erfolgen vor der Vereinbarung der Anlagestrategie.

  • Substanzerhaltungsrisiko bzw. das Risiko, dass die Finanzinstrumente im Portfolio an Wert verlieren: Dieses Risiko, welches je nach Finanzinstrument unterschiedlich sein kann, trägt der Kunde vollumfänglich. Für die Risiken der einzelnen Finanzinstrumente wird auf die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung verwiesen.

  • Informationsrisiko seitens des Vermögensverwalters bzw. das Risiko, dass der Vermögensverwalter über zu wenig Informationen verfügt, um einen fundierten Anlageentscheid treffen zu können: Bei der Vermögensverwaltung berücksichtigt der Vermögensverwalter die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele des Kunden. Sollte der Kunde dem Vermögensverwalter unzureichende oder unzutreffende Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen und/oder Anlagezielen machen, besteht das Risiko, dass der Vermögensverwalter keine für den Kunden geeigneten Anlageentscheide treffen kann.

  • Risiko als qualifizierter Anleger bei kollektiven Kapitalanlagen: Kunden, welche Vermögensverwaltung im Rahmen eines auf Dauer angelegten Vermögensverwaltungsverhältnisses in Anspruch nehmen, gelten als qualifizierte Anleger im Sinne des Kollektivanlagengesetzes. Qualifizierte Anleger haben Zugang zu Formen von kollektiven Kapitalanlagen, welche ausschliesslich ihnen offenstehen. Dieser Status ermöglicht die Berücksichtigung einer breiteren Palette von Finanzinstrumenten in der Gestaltung des Portfolios. Kollektive Kapitalanlagen fürSeite 4 / 5 qualifizierte Anleger können von regulatorischen Anforderungen befreit sein. Solche Finanzinstrumente unterliegen somit nicht oder nur teilweise den schweizerischen Vorschriften. Daraus können Risiken insbesondere aufgrund der Liquidität, der Anlagestrategie oder der Transparenz entstehen. Detaillierte Informationen zum Risikoprofil einer bestimmten kollektiven Kapitalanlage können den konstituierenden Dokumenten des Finanzinstruments sowie gegebenenfalls dem Basisinformationsblatt und dem Prospekt entnommen werden.

Mit Blick auf die dem Kunden im Rahmen der Vermögensverwaltung zur Verfügung stehenden Finanzinstrumente Aktien (Beteiligungspapiere) und Optionen (vgl. 3.4 unten) bestehen des Weiteren folgende spezifische Risiken, welche ebenfalls in der Risikosphäre des Kunden liegen und somit der Kunde trägt:

  • Risiken bei Beteiligungspapieren: Beteiligungspapiere unterliegen einem Kursschwankungsrisiko, das von unterschiedlichen Faktoren abhängt, zum Beispiel der wirtschaftlichen Verfassung der betreffenden Gesellschaft, der allgemeinen Wirtschaftslage oder des Zinsniveaus. Auf Beteiligungspapieren wird kein Zins entrichtet, sondern typischerweise eine Gewinnbeteiligung ausbezahlt, zum Beispiel in Form einer Dividende. Diese wird durch die betreffende Gesellschaft bestimmt und ist normalerweise abhängig vom Geschäftsgang. Sie kann aber auch ausbleiben. Beteiligungspapiere bergen zudem ein Emittentenrisiko (Risiko, dass der Emittent des Finanzinstruments zahlungsunfähig wird), was beim Konkurs des Emittenten zum Totalausfall führen kann. Beteiligungspapiere werden bei Insolvenz des Emittenten erst nach Begleichung aller anderen Forderungen, die an die Gesellschaft gestellt werden, berücksichtigt.

  • Risiken bei Optionsgeschäften: Je nach Ausgestaltung der Optionen unterscheiden sich auch die Risiken für den Anleger. Eine Call-Option ist «im Geld», wenn der aktuelle Basiswert über dem Ausübungspreis liegt. Der Wert einer Call-Option vermindert sich im Allgemeinen, wenn der Kurs des Basiswerts sinkt. Eine Put-Option liegt «im Geld», wenn der aktuelle Basiswert unter dem Ausübungspreis liegt. Der Wert einer Put-Option vermindert sich im Allgemeinen, wenn der Kurs des Basiswerts steigt. Je weniger eine Option «im Geld» liegt, desto grösser ist grundsätzlich die Wertverminderung. In einem solchen Fall steigt in der Regel die Wertverminderung kurz vor dem Ende der Restlaufzeit markant an. Der Wert der Call-Option kann auch bei unverändertem oder steigendem Kurs des Basiswerts abnehmen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Zeitwert der Option (Chance der Option, ins Geld zu kommen) abnimmt, sich das Angebot und die Nachfrage ungünstig entwickeln oder wenn der Effekt der Volatilitätsveränderung stärker ist als derjenige der Kursveränderung. Zu beachten ist, dass die Option an Wertverlieren oder gegen Ende der Laufzeit sogar vollständig wertlos sein kann. Aus Sicht des Käufers bedeutet dies einen Verlust in der Höhe der Prämie, die für die Option bezahlt wurde. Aus Sicht des Verkäufers ist das Verlustrisiko einer Call-Option sogar unbegrenzt.

Ferner entstehen bei der Vermögensverwaltung Risiken, welche in der Risikosphäre des Vermögensverwalters liegen und für welche der Vermögensverwalter gegenüber dem Kunden haftet. Der Vermögensverwalter hat geeignete Massnahmen getroffen, um diesen Risiken zu begegnen, insbesondere indem er bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen den Grundsatz von Treu und Glauben und das Prinzip der Gleichbehandlung beachtet. Ferner versucht der Vermögensverwalter die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen durch die Depotbank oder das Wertpapierhaus zu gewährleisten.

3.4 Berücksichtigtes Marktangebot

Das bei der Auswahl von Finanzinstrumenten berücksichtigte Marktangebot erfasst nur fremde Finanzinstrumente. Im Rahmen der Vermögensverwaltung stehen dem Kunden folgende Finanzinstrumente zur Verfügung:

  • Aktien, welche bevorzugterweise in den Vereinigten Staaten an der New York Stock Exchange (NYSE) oder National Association of Securities Dealers Automated Quotations (NASDAQ) kotiert sind;
  • Derivate, in Form von Optionskontrakten auf Aktien.

4. Interessenkonflikte

Interessenkonflikte können entstehen, wenn der Vermögensverwalter:

  • unter Verletzung von Treu und Glauben zulasten von Kunden für sich einen finanziellen Vorteil erzielen oder einen finanziellen Verlust vermeiden kann;

  • am Ergebnis einer für Kunden erbrachten Finanzdienstleistung ein Interesse hat, das demjenigen der Kunden widerspricht;

  • bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen einen finanziellen oder sonstigen Anreiz hat, die Interessen von bestimmten Kunden über die Interessen anderer Kunden zu stellen; oder

  • unter Verletzung von Treu und Glauben von einem Dritten in Bezug auf eine für den Kunden erbrachte Finanzdienstleistung einen Anreiz in Form von finanziellen oder nichtfinanziellen Vorteilen oder Dienstleistungen entgegennimmt.

Aufgrund der Tatsache, dass der Vermögensverwalter seine Finanzdienstleistungen einzig unter Beizug der AMT Futures Ltd als Depotbank bzw. Wertpapierhaus erbringt, kann eine Benachteiligung von Kundeninteressen nicht ausgeschlossen werden. So findet durch den Vermögensverwalter namentlich keine Selektion der Depotbank bzw. Wertpapierhaus unter vergleichender Berücksichtigung mehrerer hierfür möglicherweise geeigneter Institute statt.

Hingegen bestehen im Zusammenhang mit der angebotenen Finanzdienstleistung des Vermögensverwalters keine wirtschaftlichen Bindungen an Dritte.

5. Ombudsstelle

Ihre Zufriedenheit ist unser Anliegen. Sollte der Vermögensverwalter dennoch einen Rechtsanspruch Ihrerseits zurückgewiesen haben, können Sie ein Vermittlungsverfahren durch die Ombudsstelle einleiten. Diesfalls wenden Sie sich bitte an:

Name: Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS)
Adresse: Talstrasse 20 (1. Stockwerk)
PLZ / Ort: 8001 Zürich
Telefon: +41 44 552 08 00
E-Mail:
Internetseite: www.finos.ch